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Mit Erlass der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung ist jeder Inhaber eines Sachkundenachweises verpflichtet, alle drei Jahre eine mindestens 4-stündige Fortbildungsveranstaltung zu absolvieren.
Themenschwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen Pflanzenschutz und Anwendung
- Integrierter Pflanzenschutz
- Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Risikomanagement
-Anwenderschutz im Pflanzenschutz
Eine schriftliche Anmeldung ist notwendig.
Das Anmeldeformular kann in der Geschäftsstelle angefordert werden. Tel. 09951 / 6904210