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Neue Agrarpolitik ab 2023: Was ist Sache für Ackerbauern und Gemischtbetriebe?

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"Neue Agrarpolitik ab 2023: Was ist Sache für Ackerbauern und Gemischtbetriebe? – vor allem bei Betriebsprämie, Konditionalität, Ecoscheme, KULAP/VNP, geförderte Mehrgefahrenversicherung"
 

Im Sommer letzten Jahres haben EU-Parlament, EU-Agrarrat und EU-Kommission den EU-Rahmen zu Direktzahlungen, Eco-Scheme, Konditionalität, aktiver Landwirt/-in und Junglandwirt/-in der EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 vereinbart. Die Eckpunkte zur Umsetzung in Deutschland sind beschlossen und die Genehmigung des deutschen GAP-Umsetzungsplans in Brüssel ist auf der Zielgeraden. Zudem hat die Bayerische Staatsregierung auch den Umsetzungsrahmen für die bayerischen Programme ab 2023 festgelegt. Zudem hat die Bayerische Staatsregierung auch den Umsetzungsrahmen für die bayerischen Programme wie z.B. KULAP und Vertragsnaturschutzprogramm ab 2023 festgelegt, für die bereits zu Jahresbeginn 2023 die Antragstellung geplant.

Mit Betriebsprämie und anderen flächenbezogenen Förderungen ab 2023 geht es um bedeutende Unterstützungszahlungen für die Landwirtschaftsbetriebe gerade auch in Niederbayern. Sie sollen einen grundsätzlichen Überblick erhalten, was für Ihren Betrieb alles zur Beantragung möglich ist und was für Ihren Betrieb wichtig ist. Ziel ist, dass Sie anschließend an den Punkten zur Vertiefung dranbleiben, die für Ihre betriebsindividuelle Situation bei der GAP ab 2023 Bedeutung haben. Kurz und knapp wird dabei auch aufgezeigt, wie der Bauernverband sich für Bayerns Bauernfamilien bei Betriebsprämie und Co. einsetzt.

Referent/in:

Matthias Borst, stellv. Generalsekretär, Bereichsleiter für Agrarpolitik im Generalsekretariat des Bayerischen Bauernverbandes

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