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Die untere Naturschutzbehörde und der Landschaftspflegeverband Dingolfing-Landau e.V. zeigen die Ausstellung im Landratsamt Dingolfing Landau vom 3. bis 27. Februar 2020 zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Die Schweinehaltertagung der beiden vlf von Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau, sowie der beiden Mastkontrollringe aus den gleichen Landkreisen, dem Ferkelerzeugerring Landshut und dem Fachzentrum für Schweinezucht und -haltung (FZ L 3.7) aus Landshut findet am 5. Februar 2020 in Rottersdorf bei Landau statt.
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - Wesentliche Inhalte des Referentenentwurfes aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Der Entwurf ist derzeit in der Länder- und Verbändebeteiligung. Auf Länderebene befasst sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates mit der Vorlage des BMEL. Nachdem es sich um einen in der Diskussion befindlichen Entwurf handelt, können durchaus noch erhebliche Änderungen erfolgen. Die Pressemitteilung zum Sachstand vom 28.5.2019 finden Sie unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/113-Neuregelung-Kastenstandhaltung.html
Deckzentrum:
· Zukünftige maximal zulässige Fixationsdauer von Sauen im Kastenstand:
Reduzierung von derzeit ca. 35 auf 8 Tage zugunsten der Gruppenhaltung.
· Zukünftige Anforderung an den Kastenstand:
- Mindestbreite: Widerristhöhe der Tiere abzüglich ca. 17 %, definiert in drei "Größenklassen"
- Mindestlänge: 220 cm statt der bisher üblichen 200 cm.
Abferkelbereich:
· Zukünftige maximal zulässige Fixationsdauer:
Reduzierung von derzeit ca. 35 auf 5 Tage – lediglich Fixation um den Geburtszeitraum herum.
· Zukünftige Anforderung an den Kastenstand (= Ferkelschutzkorb):
Die Mindestlänge soll zukünftig 220 cm statt den bisher üblichen 200 cm betragen.
· Zukünftige Mindestgröße der Abferkelbucht:
In der Abferkelbucht muss eine für die Sau uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche (Aktionsfläche) von mindestens 5 m² zur Verfügung stehen und die Sau muss sich ungehindert umdrehen können.
Anmerkung des FZ L3.7: In der Praxis würde das bedeuten, dass eine Bucht ca. 7 – 8 m² Grundfläche benötigt!
Übergangsfristen:
· Übergangsfrist 15 Jahre, nach 12 Jahren müssen die Betriebe ein verbindliches Umstellungskonzept vorlegen sowie, falls erforderlich, einen Bauantrag gestellt haben. Die Behörden können im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten eine Verlängerung um längstens zwei Jahre genehmigen.
Den vollständigen Entwurf (15 Seiten) finden Sie im Internet unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/GlaeserneGesetze/Referentenentwuerfe/7Verordnung_%C3%84nderungTs-Ntvo.pdf?__blob=publicationFile
Versteigerung von Bullen, Jungkühen, Kalbinnen und Kühen