Login |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Im Zuge der Verschärfung der Düngeverordnung ist davon auszugehen, dass in den Roten Gebieten zukünftig der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen zwingend vorgeschrieben wird. Daher bietet das AELF Landau a.d.Isar in Zusammenarbeit mit drei Demobetrieben folgende Versuchsführungen zum Thema „Zwischenfruchtanbau unter den Vorgaben der zu erwartenden, verschärften Bedingungen der Düngeverordnung“ an. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr.
Freitag, 25.10.2019,
Betrieb Schuder, Wollöd 1
84160 Frontenhausen
Samstag, 26.10.2019
Betrieb Stangl, Eggendorf 1
94428 Eichendorf
Freitag, 08.11.2019
Betrieb Lammer, Holzhausen 2
84177 Gottfrieding